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Schraubgrund

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Fundament für Hallen: wann Schraubfundamente passen

Welche Hallen können auf Schraubfundamenten stehen?

Belegt sind Schraubfundamente vor allem unter leichten und temporären Hallen. Leichtbauhallen wurden schon auf eingedrehten Stahlfundamenten errichtet, und für Messe-, Event- und Zeltbau werden Schraubfundamente angeboten. Ein Fachbetrieb setzt Hallen bis etwa 500 m² auf Schraubfundamente.

Eine Norm oder Fachverbandsschrift zu Schraubfundamenten unter Stahlhallen haben wir nicht gefunden. Dauerhafte Hallen stehen im Normalfall auf Fundamenten aus Stahlbeton.

Hallenart Was für die Gründung zählt
Zelt- oder Leichtbauhalle, temporär Häufig ohne Fundament mit Erdnägeln verankert. Ist sie für wechselnde Orte bestimmt, gilt sie als Fliegender Bau. Dann braucht sie eine Ausführungsgenehmigung, mit Ausnahmen, siehe weiter unten
Lager- oder Stahlhalle mit Rahmen oder Bindern auf Stützen Der Stützenfuß ist das untere Ende der Stütze. Dort kommen senkrechte und waagerechte Kräfte an. Eingespannte Stützen sind biegesteif mit dem Fundament verbunden, bei ihnen kommen auch Momente an. Wind läuft über Verbände zum Stützenfuß
Bogen- oder Rundbogenhalle Am Auflager entsteht ein Horizontalschub, umso größer, je flacher der Bogen ist. Ihn nehmen Fundamente oder Zugbänder auf, und die Zugbänder liegen meist in der Bodenplatte.
Offene Halle, Unterstand Bei leichter Dacheindeckung entstehen durch Unterwind abhebende Kräfte.

Fundamentarten im Hallenbau im Vergleich

Im Hallenbau sind die ersten vier Fundamentarten der Tabelle üblich, alle aus Stahlbeton, und für temporäre Hallen Erdnägel. Schraubfundamente kommen in Übersichten zum Hallenbau nicht vor.

Fundament Wann üblich Grenzen
Streifenfundament aus Stahlbeton Wirtschaftlich bei linienförmigen Lasten auf tragfähigem, homogenem Boden Aushub und Beton. Breite und Bewehrung nach Statik
Punkt- oder Einzelfundament Unter einzelnen Stützen. Pendelstützen lassen sich auf Einzelfundamente setzen. Ihr Fuß ist gelenkig Größe bei Typenhallen aus Stahl vor allem aus der Lagesicherheit
Köcherfundament Betonfundament mit Aussparung. Die Stütze wird hineingestellt und nach dem Ausrichten vergossen. Gründung für eingespannte Stützen Muss Momente in den Baugrund leiten
Tragende Bodenplatte Bei schlechtem Untergrund. Die ganze Grundfläche trägt und gleicht Verformungsunterschiede aus Großer Betonbedarf gegenüber Streifenfundamenten
Erdnägel, auch Stabanker genannt Temporäre Leichtbauhallen. Eingeschlagene Rundstähle, geprüft mit Zugversuch. Geregelt in DIN EN 13782 Für dauerhaft stehende Hallen mit eigener Statik. Dafür braucht es die Zustimmung von Bauamt und Prüfstatiker
Schraubfundament Kein Aushub, kein Beton, sofort belastbar. Rückbaubar Tragfähigkeit wird je Objekt ermittelt. In den ausgewerteten Unterlagen einer Baureihe nur Zug- und Druckwerte. Seitenkraft und Moment deshalb je Projekt nachweisen
Betonloses Stahlfundament in Baugrube Standrohr mit Fußplatte, in Baugruben gesetzt und lagenweise überschüttet Wird nicht eingedreht und braucht Aushub

Nicht jedes betonlose Hallenfundament ist also ein Schraubfundament. Mehr zum Vergleich lesen Sie unter Schraub- oder Betonfundament?

Was müssen die Fundamente einer Halle aushalten?

Sie tragen unter anderem das Eigengewicht der Halle und Lasten aus Wind, Schnee und gegebenenfalls einem Kran. Wie groß die Fundamente werden, hängt von diesen Lasten ab, außerdem von der Tragwerksform und vom Baugrund. Schnee und Wind werden nach DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-4 angesetzt. Welche Zone an Ihrem Standort gilt, steht in amtlichen Tabellen.

Leichte Hallen: Kippen und Abheben statt Druck

Bei leichten Hallen erreicht der Druck unter dem Fundament selten die zulässige Bodenpressung. Für Eigengewicht und Wind ist meist der Kippnachweis maßgebend. In der Musterstatik für Typenhallen aus Stahl bestimmt vor allem der Nachweis der Lagesicherheit die Größe der Einzelfundamente. Gemeint ist damit die Begrenzung der Lastausmitte.

Offene Hallen mit leichter Dacheindeckung bekommen bei Unterwind abhebende Kräfte. Am Fuß einer Pendelstütze ist Zug aus Windsog zu berücksichtigen.

Was das für Schraubfundamente heißt

Druckwerte allein sagen bei Hallen wenig. Im Datenblatt einer Baureihe liegen die Zugwerte unter den Druckwerten. Für einen Typ mit 76 mm Durchmesser und 1.000 mm Länge sind in dichtem Kies 6,9 kN Zug und 12,9 kN Druck angegeben.

In den Versuchen eines Forschungsvorhabens des DIBt half gegen Herausziehen vor allem die Einbindetiefe. Gemeint ist, wie tief das Fundament im Boden steckt. Werte für Seitenkräfte oder Momente nennen Broschüre und Datenblatt dieser Baureihe nicht.

Das genehmigte System Z-34.15-253

Lange Schraubpfähle mit allgemeiner Bauartgenehmigung des DIBt (Z-34.15-253) dürfen planmäßig nur axial belastet werden, horizontal nur bis 3 % der Vertikallast. Axial heißt in Pfahlrichtung. Gegen ungewollte Biegung nennt der Bescheid als Beispiel mindestens drei Pfähle unter einer Einzellast. Größere Querkräfte am Stützenfuß deckt dieses System also nicht ab.

Die Praxis eines Fachbetriebs

Als Faustregel setzt ein Fachbetrieb je Stützenfuß 1 bis 2 Schraubfundamente mit 140 mm Durchmesser und 2,0 m Länge. Bei Hallen weist er ausdrücklich auf hohe Horizontallasten hin. Querkräfte unter einer Wandschwelle auf nur einer Pfahlreihe nimmt er über biegesteifere Rohre, Schrägpfähle oder Horizontalkraftverstärker auf. Das ist Praxis, keine Vorgabe der Bauartgenehmigung.

Steht eine Stütze auf nur einem oder zwei Fundamenten, muss die Querkraft über diese Fundamente selbst in den Boden. Das braucht einen eigenen Nachweis, etwa mit horizontaler Probebelastung. Wie viele Fundamente nötig sind, ergibt die Statik mit den Auflagerkräften der Halle.

Frosttiefe und Länge

Gefrierendes Bodenwasser kann Fundamente verschieben. Streifenfundamente reichen in Deutschland deshalb mindestens 80 cm unter Gelände. Ab etwa 800 mm Länge erreicht ein Schraubfundament in vielen typischen Fällen die Frosttiefe. Zu kurze Fundamente zählt ein Fachbetrieb zu den häufigsten Fehlern.

Was Sie den Hallenhersteller fragen sollten

  • Auflagerkräfte je Stützenfuß auf Druck, Zug und horizontal
  • Stützenfuß gelenkig oder eingespannt
  • Lastannahmen für Schnee, Wind und gegebenenfalls Kran
  • Maße und Lochbild der Fußplatte
  • zulässige Abweichungen bei Lage und Höhe der Auflager
  • Freigabe einer Gründung auf Schraubfundamenten

Stütze und Fundament verbinden: Fußplatte, Kopfplatte, Toleranzen

Gelenkige Anschlüsse an den Fundamenten führen meist zu einfachen und preiswerten Gründungen. Im Stahlhallenbau sollen eingespannte Stützen nur gewählt werden, wenn eine Lösung mit Verbänden nicht möglich ist. Eingespannt wird dann über Köcherfundamente oder Ankerbarren. Die Momente gehen über das Fundament in den Baugrund.

Dass und wie ein Schraubfundament das Moment einer eingespannten Hallenstütze aufnimmt, belegt keine der ausgewerteten Fachquellen. Unter eingespannten Stützen braucht eine Gründung auf Schraubfundamenten deshalb einen eigenen Nachweis. Wie Einspannung und Moment am Pfostenfuß zusammenhängen, zeigt die Seite Carport.

Fachbetrieb – Wie werden Stahl- und Holzstützen von Hallen an die Lastaufnahmeplatte angeschlossen (Fußplatte verschraubt, Lochbild, Ausgleich)? Setzen Sie Schraubfundamente auch unter eingespannte Stützen, und mit welchem Nachweis?

Beim genehmigten System Z-34.15-253 wird der Pfahlkopf plan und zentriert an das aufgehende Bauteil angeschlossen und gegen Verdrehen gesichert. Die Anbindung ist gesondert nachzuweisen. Für dieses System ist mit Abweichungen von ±30 mm in der Lage, ±5 mm in der Höhe und ±2 % in der Neigung zu rechnen. Das muss die Bemessung der aufgehenden Konstruktion berücksichtigen.

Ein Fachbetrieb setzt bei Hallen eine Lastaufnahmeplatte von 200 × 200 mm auf. Die Kopfhöhen misst er ein und hält sie im Einbauprotokoll fest. Die Fundamentpunkte lässt der Kunde von einem Vermesser einmessen. Mehr zu Holzhallen lesen Sie unter Holzbau.

Hallenstütze Fußplatte
Schematisch, nicht maßstäblich.

Hallenboden und Bodenplatte bei Schraubfundamenten

Der Hallenboden ist eine eigene Konstruktion neben den Stützenfundamenten. Befahrene Flächen müssen befestigt und möglichst eben sein. Für die Bemessung zählen meist Punktlasten aus Fahrzeugen, Maschinen, Regalen und Containern. Für Gabelstapler nennt eine Bemessungshilfe für Betonböden in Industriehallen 10 bis 170 kN.

Ein Betonboden besteht aus Untergrund, Tragschicht und Betonplatte. Die Bemessungshilfe nimmt für übliche Verhältnisse an, dass die Platte nach Hallenmontage und Dacheindeckung eingebaut wird.

Die Musterstatik für Typenhallen aus Stahl empfiehlt entlang des Hallenrands eine Frostschürze, die den Fußboden am Rand sichert. Bei Bogenhallen liegen die Zugbänder, die den Bogenschub aufnehmen, meist in der Bodenplatte. Die Platte trägt dann mit.

Wie Schraubfundamente unter den Stützen mit Bodenplatte, Pflaster oder Schotter in der Halle zusammenwirken, etwa am Rand und bei Setzungen, beschreiben die ausgewerteten Fachquellen nicht. Eine Bodenplatte entfällt also nicht automatisch. Das klären Tragwerksplaner und Fachbetrieb gemeinsam.

Fachbetrieb – Wie kombinieren Sie Schraubfundamente mit Bodenplatte, Pflaster oder Schotterboden in der Halle (Randabschluss, Frostschürze, Reihenfolge der Gewerke)?

Wie wird nachgewiesen, was die Fundamente tragen?

Was ein Schraubfundament im Boden trägt, wird in der Regel für das einzelne Objekt ermittelt, durch Baugrunduntersuchungen und Probebelastungen. Nach einem Forschungsvorhaben des DIBt sind Probebelastungen derzeit die beste Möglichkeit, denn Rechenmodelle sagen das Tragverhalten kaum voraus.

Für lange Schraubpfähle nach Z-34.15-253 sind je Bereich mit vergleichbarem Boden mindestens zwei Probepfähle zu prüfen. Geprüft wird auf Druck nach DIN EN ISO 22477-1 und auf Zug nach DIN EN ISO 22477-2, in nichtbindigen Böden auch kombiniert. Außerdem ist die Gruppenwirkung zu prüfen.

Ein Fachbetrieb führt Probebelastungen auf Druck, Zug und bei Bedarf horizontal durch.

Bei größeren Projekten ist dieser Ablauf üblich: Bodengutachten, Fundamentplan aus vertikalen und horizontalen Lasten, Probebelastungen auf dem Baugelände, Freigabe durch einen Statiker, Montage mit Drehmomentprotokoll. Auch die Musterstatik der Typenhallen verlangt ein Bodengutachten.

Vor dem Eindrehen muss bei den Leitungseigentümern Auskunft über erdverlegte Leitungen eingeholt werden. Das verlangt die BG BAU für Erdarbeiten. Durch Asphalt, Pflaster oder Beton dreht ein Fachbetrieb nur nach Vorbohren ein oder nachdem das Pflaster entfernt ist.

Temporäre Hallen und Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind nach § 76 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO, Fassung 2024) bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen gehören nicht dazu. Die MBO ist die Vorlage für die Landesbauordnungen. In Rheinland-Pfalz nennt die oberste Bauaufsicht als wesentliches Merkmal, dass keine feste Beziehung zu einem Grundstück besteht.

Nicht jede temporäre Halle ist ein Fliegender Bau

Nach einem Rundschreiben aus Rheinland-Pfalz gibt den Ausschlag, ob die Halle an ihrem Standort verbleiben soll. Soll eine Leichtbauhalle an einem Ort bleiben, etwa als Lager, ist sie in der Regel kein Fliegender Bau. Für sie gelten dann die Regeln weiter unten unter „Braucht eine Halle eine Baugenehmigung?“. Ob Ihre Halle als Fliegender Bau gilt, klärt das Bauamt.

Ausführungsgenehmigung, Anzeige und Abnahme

Fliegende Bauten brauchen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung. Nach § 76 Abs. 2 MBO gibt es Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem erdgeschossige Zelte bis 75 m² Grundfläche und andere Fliegende Bauten bis 5 m Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden sollen. Bayern nimmt erdgeschossige Zelte bis 200 m² und 10 m Achsbreite aus (Art. 72 Abs. 3 Nr. 4 BayBO, Text ab 01.05.2026).

Die Ausführungsgenehmigung soll höchstens fünf Jahre gelten, ist verlängerbar und wird in ein Prüfbuch eingetragen. Genehmigungen anderer Länder gelten auch im eigenen Land.

Vor dem Gebrauch ist die Aufstellung der Bauaufsicht am Aufstellungsort anzuzeigen, mit dem Prüfbuch oder den wesentlichen Daten. Die Bauaufsicht kann die Inbetriebnahme von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Dabei wird die aufgestellte Anlage abgenommen. Ist die Standsicherheit nicht gewährleistet, kann die Bauaufsicht die Aufstellung untersagen. In Bayern ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Für Zelte mit mehr als 50 m² Grundfläche gilt DIN EN 13782. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen führt die Norm in der Ausgabe MVV TB 2025/1 unter B 2.1.1 als technische Regel für Zelte als Fliegende Bauten.

Wie lange eine temporäre Halle stehen darf

In Rheinland-Pfalz hat das Finanzministerium 2015 in einem Rundschreiben festgehalten: Steht ein Fliegender Bau länger als drei Monate an einem Ort, kann er eine ortsgebundene Anlage sein. Soll er dort bleiben, braucht er nach dem Rundschreiben in der Regel eine Baugenehmigung.

Im Hallenbau gilt als Faustregel eine Standzeit von drei beziehungsweise drei bis sechs Monaten. Gesetzliche Fristen sind das nicht.

Genehmigte Anker im DIBt-Verzeichnis

Im Verzeichnis des DIBt stehen im Sachgebiet „Schraubfundamente“ zwei weitere Bescheide. Sie betreffen geschlagene Anker, keine Schraubfundamente. Der Bescheid Z-34.15-254 nennt als Anwendungsbeispiele Fliegende Bauten und Traglufthallen. Mehr dazu unter Hersteller.

Tipp: Soll eine Halle mit Ausführungsgenehmigung auf Schraubfundamenten stehen, fragen Sie den Hallenhersteller, ob Prüfbuch und Standsicherheitsnachweis diese Verankerung abdecken.

Fachbetrieb – Leichtbau- und Zelthallen als Fliegende Bauten: Arbeiten Sie mit Hallenherstellern zusammen, die Schraubfundamente in Ausführungsgenehmigung bzw. Prüfbuch aufnehmen?

Braucht eine Halle eine Baugenehmigung?

Das regelt die Bauordnung des Landes, in dem die Halle steht. Die Musterbauordnung (MBO) ist nur eine Vorlage und nicht unmittelbar anwendbar.

Zum Begriff der baulichen Anlage gehört die Verbindung mit dem Boden. Sie besteht auch dann, wenn eine Halle nur durch ihr Eigengewicht auf ihm ruht (§ 2 Abs. 1 MBO, Fassung 2024). Als überdeckte, betretbare Anlage zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen ist sie meist ein Gebäude (§ 2 Abs. 2 MBO).

Anlagen brauchen eine Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 59 MBO). Auch ohne Genehmigung gelten nach derselben Vorschrift die öffentlich-rechtlichen Anforderungen.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans braucht eine Halle nach § 62 MBO (Fassung 2024) keine Genehmigung, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht.
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Die Gemeinde verlangt nicht innerhalb der Frist das vereinfachte Verfahren und beantragt keine vorläufige Untersagung.

Das nennt die MBO Genehmigungsfreistellung. Für Sonderbauten und bestimmte Vorhaben im Sicherheitsabstand von Betriebsbereichen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt sie nicht.

Verfahrensfrei sind Hallen nur in engen Fällen:

Regel, Stand verfahrensfrei sind
MBO § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c (Fassung 2024) Gebäude ohne Feuerungsanlagen bis 5 m traufseitige Wandhöhe und 100 m² Brutto-Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur Sachen oder vorübergehend Tiere unterbringen
Bayern, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BayBO, Text ab 01.05.2026 Ähnlich, dazu freistehend und eingeschossig, auch für den Gartenbau. Zusätzlich höchstens 140 m² überdachte Fläche
MBO § 61 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a (Fassung 2024). Ebenso Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a BayBO, Text ab 01.05.2026, und LBO Baden-Württemberg, Anhang 1 Nr. 10 Buchst. b (Fassung vom 16.03.2026) Lager- und Schutzhallen als vorübergehende Baustelleneinrichtung. Mehr dazu unter Schraubfundament für Container

Ist Ihre Halle nach dem Recht Ihres Landes weder verfahrensfrei noch genehmigungsfrei gestellt, braucht sie eine Baugenehmigung.

Große Hallen können Sonderbauten sein. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 MBO gilt das für Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche im größten Geschoss.

Ob der Standsicherheitsnachweis geprüft oder bescheinigt werden muss, hängt nach § 66 Abs. 3 MBO von der Gebäudeklasse und einem Kriterienkatalog ab. Die Länder regeln das im Einzelnen. Mehr unter Zulassung und Statik.

Standsicher muss jede bauliche Anlage sein, ob genehmigt oder verfahrensfrei (§ 12 Abs. 1 MBO).

Brandschutz, Abstandsflächen und Arbeitsstättenrecht behandelt diese Seite nicht. Klären Sie Genehmigung und Nachweise im Einzelfall mit Tragwerksplaner und Bauamt. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Was passiert bei Rückbau oder Umzug der Halle?

Schraubfundamente lassen sich zurückbauen und an anderer Stelle wieder einsetzen, aber nur unbeschädigt. Ein Fachbetrieb dreht Fundamente wieder aus und rechnet nach Zeitaufwand ab. Gebrauchte Fundamente setzen seine Kunden aber kaum wieder ein.

Zieht die Halle um, zählen am neuen Standort der dortige Boden und das Recht des dortigen Landes. Ein Fliegender Bau mit Ausführungsgenehmigung ist am neuen Aufstellungsort wieder anzuzeigen.

Wann passt ein anderes Fundament besser?

  • Hat die Halle eine Kranbahn, gehen Kranlasten zusätzlich in die Fundamente. Ein Fachbetrieb übernimmt Großhallen mit Kranbahn nur als Einzelangebot.
  • Für eingespannte Stützen sind Köcherfundamente oder Ankerbarren üblich.
  • Für temporäre Leichtbauhallen mit kurzer Standzeit kommen Erdnägel infrage, auch auf Beton, Asphalt, Schotter oder Kies.
  • In aggressiven oder belasteten Böden scheiden Schraubfundamente in der Regel aus. In Fels gehen sie nur mit Vorbohren. Bei steinigem Boden wird Vorbohren oder Vorstechen empfohlen.
  • Ist der Untergrund nahe der Oberfläche schlecht, gleicht unter den Flachgründungen eine Bodenplatte Verformungsunterschiede besser aus als Einzel- oder Streifenfundamente. Ob Schraubfundamente tiefere tragfähige Schichten erreichen, zeigen Bodengutachten und Probebelastung.

Mehr dazu unter Vor- und Nachteile, Schraub- oder Betonfundament? und Was ist ein Schraubfundament?. Weitere Einsatzbereiche finden Sie unter Alle Anwendungen.

Was kostet die Gründung einer Halle?

Beispielpreise für Hallen nennen wir nicht, denn Zahl und Größe der Fundamente ergeben sich erst aus der Statik. Was den Preis treibt, lesen Sie unter Was kostet ein Schraubfundament? Dort stehen auch Beispielpreise anderer Projekte.

Anfrage für Ihre Halle

Bei anspruchsvollen oder genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört die Montage in die Hand eines Fachbetriebs. Wir geben Ihre Anfrage an einen geprüften Fachbetrieb weiter, der schon Schraubfundamente für Hallen gesetzt hat. Er liefert die Schraubfundamente und baut sie ein. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Für ein Hallenangebot braucht ein Fachbetrieb die Statik der Halle, einen Lastenplan und ein Bodengutachten. Hängen Sie deshalb möglichst an:

  • Hallentyp, Hersteller, Grundfläche und Zahl der Stützen
  • Statik mit Auflagerkräften je Stützenfuß auf Druck, Zug und horizontal, dazu die Angabe, ob die Stützen gelenkig oder eingespannt sind
  • Bodengutachten oder den Vermerk, dass noch keines vorliegt
  • geplante Standdauer und ob die Halle als Fliegender Bau genehmigt ist
  • Lageplan und Fotos des Standorts

Mehr zu den Unterlagen lesen Sie unter Planungshilfen. Wählen Sie im Formular „Halle“. Fehlt für ein Angebot noch etwas, melden wir uns vorher bei Ihnen. Sobald wir Ihre Anfrage weitergegeben haben, meldet sich der Fachbetrieb in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

Anfrage für Ihre Halle stellen – kostenlos und unverbindlich

Nutzer – Formular: eigener Wert ?projekt=halle sinnvoll? Bis dahin /anfrage/ ohne Parameter.

Quellen

Diese Seite wurde am 27.10.2026 überarbeitet.

  1. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  2. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 72 Genehmigung fliegender Bauten · Gesetz · abgerufen am 2026-10-20
  3. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024 (PDF über DIBt) · Gesetz · abgerufen am 2026-10-17
  4. DIBt Allgemeine Bauartgenehmigung Z-34.15-253: KRINNER V-Serie - Schraubpfahl als Gründungselement für bauliche Anlagen (22.12.2023) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-17
  5. DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-34.15-254: Spirafix-Anker als Gründungselement für bauliche Anlagen (14.01.2025) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-19
  6. DIBt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung Z-34.15-256: HeBa-Fixit System als Gründungselement zur Verankerung baulicher Anlagen (16.04.2026) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-17
  7. DIBt: Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Zulassungsbereich 34 Tiefbau und Grundbau (Stand 20.10.2026) · Zulassung · abgerufen am 2026-10-27
  8. BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Baustein C 472 Erdverlegte Leitungen (07/2021) · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  9. DIBt Informationsportal Bauprodukte und Bauarten: Schraubfundamente, Stabanker und ähnliche · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  10. DIBt: FAQ „Das deutsche Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten“ · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  11. DIBt: FAQs on the German regulatory system for construction products and construction techniques · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  12. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: Rundschreiben „Bauaufsichtliche Anforderungen an Fliegende Bauten“ vom 1. Dezember 2015 (Az. 13 201 – 465) mit Anlage 1 (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten) und Anlage 2 (Fristen) · Behörde · abgerufen am 2026-10-20
  13. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1 (MVV TB 2025/1), DIBt · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  14. MVV TB 2025/1, DIBt · Behörde · abgerufen am 2026-10-17
  15. Universität der Bundeswehr München, Institut für Bodenmechanik und Grundbau: Kurzbericht DIBt-Forschungsvorhaben P52-5-11.79-1421/12 „Tragfähigkeit von Schraubfundamenten unter statischer und zyklischer Last“ (Fraunhofer IRB) · Wissenschaft · abgerufen am 2026-10-17
  16. Architektenkammer Baden-Württemberg: Merkblatt 610 Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO, Fassung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Stand 16.03.2026 · Verband · abgerufen am 2026-10-17
  17. bauforumstahl e.V.: Hallen aus Stahl – Planungsleitfaden, Nr. B 401 (aktualisierte Ausgabe Januar 2015; PDF über DSTV) · Verband · abgerufen am 2026-10-20
  18. bauforumstahl e.V.: Stahlbau Arbeitshilfe 42.1 Betonböden für Industriehallen (Stand 17.07.2020) · Verband · abgerufen am 2026-10-20
  19. bauforumstahl e.V.: Typenhallen aus Stahl – Musterstatik, überarbeitete Ausgabe Nr. B 501 (Juni 2016) · Verband · abgerufen am 2026-10-20
  20. DIN Media: DIN EN 13782:2015-06 Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit (Einführungsbeitrag) · Verband · abgerufen am 2026-10-20
  21. holzbau handbuch Reihe 1 Teil 7 Folge 2: Konstruktion von Anschlüssen im Hallenbau, 2. Auflage 04/2021 (Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V., Informationsdienst Holz) · Verband · abgerufen am 2026-10-17
  22. Baunetz Wissen Beton: Flachgründungen · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  23. Baunetz Wissen Beton: Streifenfundamente · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  24. Heimeshoff, B.; Eglinger, W.: Einspannung von Holzstützen durch Verguss im Betonfundament, Untersuchungsstufe II, TU München 1981 (Bauforschung F 1797, Fraunhofer IRB Verlag) · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-17
  25. Zeitner, J.: Schraubfundamente – Solide bauen ohne Beton. Baublatt Nr. 18 vom 3. September 2021 · Fachpresse · abgerufen am 2026-10-20

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